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Peter Neunteufel

Barrierefreiheitserklärung

Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit seiner Websites, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum Online-Angebot zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://bayerischerjura.de

Was Barrierefreiheit im Web bedeutet

Eine barrierefreie Website ermöglicht es Besuchern mit Behinderungen, die Website mit der gleichen oder ähnlichen Anstrengung und Vergnügen wie andere Besucher zu durchsuchen. Dies kann mit den Möglichkeiten des Systems, auf dem die Website läuft, und durch unterstützende Technologien erreicht werden.

 

Unsere Evaluationsmethode:

Wir haben folgende Prüftools verwendet um potenzielle Probleme zu finden und zu beheben:

  • AccessibilityChecker.org

  • Wizard von WIX

 

Anpassungen zur Barrierefreiheit auf dieser Website

Wir haben diese Website in Übereinstimmung mit den WCAG-Richtlinien 2.2 angepasst und die Website bis zum Level AA zugänglich gemacht. Der Inhalt dieser Website wurde für unterstützende Technologien wie Screenreader und Tastatur angepasst. Im Rahmen dieser Bemühungen haben wir auch:

 

  • Die Sprache der Website festgelegt

  • Die Skalierbarkeit der Website auf 200 % im Browser sichergestellt

  • Alternativtext zu Bildern hinzugefügt

  • Einfache und konsistente Layouts verwendet

  • Ausfüllhilfen in Kontaktformularen

  • Farbkombinationen integriert, die den erforderlichen Farbkontrast erfüllen

  • Sinnvolle Überschriftenstrukturen festgelegt und angewandt

 

Aktueller Stand der Umsetzung

Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1).

Erforderliche Änderungen der Website werden schnellstmöglich vorgenommen. Aktuell gelten folgende Ausnahmen:

Redaktionelle Inhalte

Mehrere dezentrale Online-Redakteur*innen verantworten die fachlichen Inhalte einzelner Websites. Trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht vollständig eingehalten werden.

Angebotenes Material

PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neugestaltet.

Eine Verbesserung dieser Ausnahmen wird erfolgen.

Einfache Sprache

Eine Darstellung in einfacher Sprache ist derzeit noch nicht verfügbar.

Hinweise an uns

Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit können Sie sich an die EDV im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. wenden.

Am einfachsten ist dies möglich über das entsprechende Formular:

Feedback-Formular zur Barrierefreiheit

Alternativ können Sie eine E-Mail an edv@landkreis-neumarkt.de senden.

Ansprechpartner für Barrierefreiheit:
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Tourismusbüro – Frau Christine Riel
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Web: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.04.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.04.2026 überprüft.

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